// Nicht irgendwann, nicht irgendwas und nicht irgendwie...
Erst dann, wenn der Leichen-/Unfall-Fundort durch die zuständigen Behörden freigegeben ist, kann unsere Arbeit beginnen. Mit der Situationsanalyse ermitteln und dokumentieren wir, welche Maßnahmen in welchem Umfang erforderlich sind (bspw. Reinigung, Desinfektion, Desinsektion, Geruchsneutralisation etc.).
Um die Folgen der biologischen Entwicklungs- u. Zersetzungsprozesse nach den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes zu beseitigen, sind besondere Reinigungs-/Desinfektionsmittel (gemäß RKI-Listung) sowie spezielle (technische) Verfahren notwendig. Diese kennen wir - und daran halten wir uns, weil Gesundheitsschutz nicht verhandelbar ist.