Erst dann, wenn der Leichenfundort durch die zuständigen Behörden freigegeben wurde, kann unsere Arbeit beginnen. Mit der hiesigen Bestands- u. Schadensdokumentation ermitteln wir zunächst, welche Maßnahmen in welchem Umfang erforderlich sind (bspw. Desinfektion, Desinsektion, Geruchsneutralisation etc.).
Um die Folgen der biologischen Entwicklungs- u. Zersetzungsprozesse nach den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes zu beseitigen, sind besondere Reinigungs-/Desinfektionsmittel (gemäß RKI-Listung) sowie spezielle (technische) Verfahren notwendig. Diese haben wir - und daran halten wir uns. Denn Sicherheit ist nicht verhandelbar.