Tatortreinigung Schleswig
 z e r t i f i z i e r t  &  n o r m e n k o n f o r m  

// Nicht irgendwann, nicht irgendwas und nicht irgendwie...

Erst dann, wenn der Leichenfundort durch die zuständigen Behörden freigegeben wurde, kann unsere Arbeit beginnen. Mit der hiesigen Bestands- u. Schadensdokumentation ermitteln wir zunächst, welche Maßnahmen in welchem Umfang erforderlich sind (bspw. Desinfektion, Desinsektion, Geruchsneutralisation etc.). 

Um die Folgen der biologischen Entwicklungs- u. Zersetzungsprozesse nach den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes zu beseitigen, sind besondere Reinigungs-/Desinfektionsmittel (gemäß RKI-Listung) sowie spezielle (technische) Verfahren notwendig. Diese haben wir - und daran halten wir uns. Denn Sicherheit ist nicht verhandelbar.